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Leistungen

Spezialleistungen

Bei den im folgenden aufgeführten Spezialangeboten handelt es sich um sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und in der Regel auch von den privaten Kostenträgern nicht erstattet. Wir bieten Ihnen nur Zusatzleistungen an, von deren gesundheitlichem Nutzen wir überzeugt sind!

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Neben der Erfüllung des Impfkalenders (s.u.) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche sollte der Impfstatus regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt werden.

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche umfasst Impfungen zum Schutz vor Tetanus (T), Diphtherie (D/d), Pertussis (aP/ap), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Poliomyelitis (IPV), Hepatitis B (HB), Herpes zoster (HZ), Pneumokokken, Rotaviren (RV), Meningokokken C (MenC), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen (V) und gegen humanePapillomviren (HPV).

Das empfohlene Impfalter wird in Wochen, Monaten und Jahren angegeben. Die Überprüfung und ggf. Vervollständigung des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Fehlende Impfungen sollten sofort, entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter, nachgeholt werden. Es ist zu beachten, dass bestimmte Impfungen ein begrenztes Zeitfenster haben.

Neben den Standardimpfungen können auch Indikationsimpfungen bei besonderer epidemiologischer Situation oder Gefährdung für Jugendliche und Erwachsene indiziert sein:

  • Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung.
  • Auffrischimpfungen.
  • Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter.
  • Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos.
  • Impfungen aufgrund von Reisen (hierbei handelt es sich um Sonderfälle einer Indikationsimpfung. Reiseimpfungen können aufgrund der internationalen Gesundheits-vorschriften (z.B. Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder werden zum individuellen Schutz empfohlen.

Die wichtigsten Standardimpfungen des Jugend- und Erwachsenenalters. Wer? Wann? Wie (oft)?

Jugendliche:

  • Humane Papillomviren (HPV): Zur Reduktion der Krankheitslast durch HPV-assoziierte Tumore ist eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 9–14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Sexualkontakt abgeschlossen sein. Bei Beginn der Impfserie im Alter von 9 – 14 Jahren ist ein 2-Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand von 5 Monaten zugelassen. Bei Nachholimpfungen im Alter von > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 Monaten zwischen der 1. und 2. Dosis ist eine 3. Impfstoffdosis erforderlich. Für die Anzahl der erforderlichen Impfstoffdosen ist somit das Alter bei Beginn der Impfserie entscheidend.

Alle Erwachsenen:

  • Tetanus (T) und Diphtherie (d): Alle Auffrischimpfungen sollten in 10-jährigen Abstand zur vorangegangenen Impfung erfolgen (Standardimpfung). Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, die Indikation für eine Pertussis-Impfung zu überprüfen und gegebenenfalls einen Kombinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen.
  • Pertussis (ap): = Keuchhusten. Für alle Erwachsenen ist empfohlen, die nächste fällige Tetanus/Diphtherie-Impfung (Td) einmalig als Tetanus/Diphtherie/Pertussis-Kombinations-impfung (Tdap) zu verabreichen, bei entsprechender Indikation als Tetanus/Diphtherie/ Pertussis/Polio-Kombinationsimpfung (Tdap-IP). Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, muss einer der genannten Kombinationsimpfstoffe verwendet werden! Bei bestehender Indikation zur Pertussis-Impfung kann auch kurz nach einer erfolgten Td-Impfung eine Impfung mit Tdap-Impfstoff durchgeführt werden, ohne dass es zu vermehrten Nebenwirkungen kommt.

Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen:

  • Masern: Die Standardimpfung gegen Masern sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden. Empfohlen wird die MMR-Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten bzw. -supprimierten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff).
  • Röteln/Mumps: Ein monovalenter Röteln- oder Mumps-Impfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich! Die Standardimpfung gegen Röteln/Mumps sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden. Eine bereits bestehende Immunität gegen einen oder zwei der enthaltenen Erreger des Impfstoffs stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar. Ziel der Impfempfehlung ist in erster Linie die Verhinderung von Röteln-Embryopathien sowie die Elimination der Röteln in Deutschland

Personen > 60 Jahre:

  • Influenza: Die jährliche Impfung im Herbst ist als Standardimpfung für alle Personen ab 60 Jahren sowie als Indikationsimpfung bei bestimmten Personengruppen empfohlen. Verwendet wird ein quadrivalenter Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination.
  • Pneumokokken:
    • Standardimpfung: Für Personen ≥ 60 Jahre mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (Pneumovax 23).
      Indikationsimpfung: Für Personen mit bestimmten Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen wird die Impfung gegen Pneumokokken unabhängig vom Alter empfohlen.
      Wiederholungsimpfungen: Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes hält die STIKO Wiederholungsimpfungen in einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinisch-epidemiologischer Sicht für alle Risikogruppen grundsätzlich für sinnvoll, „gesunde Erwachsene sollten jedoch nicht routinemäßig erneut geimpft werden“. Bei der Wiederholungsimpfung ist im Vergleich zur Erstimpfung mit einer stärkeren Reaktogenität zu rechnen, demgegenüber steht der mögliche Verlust des Impfschutzes nach unterbleibender Wiederholungsimpfung.
  • Herpes zoster (HZ)
    • Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre. Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten
    • Indikationsimpfung bei Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit. (Die Impfung mit dem HZ-Totimpfstoff kann entsprechend den Fachinformationen zusammen mit einem inaktivierten, nicht-adjuvantierten saisonalen Influenza-Impfstoff verabreicht werden. Zur Koadministration mit anderen Impfstoffen sind bisher keine Daten veröffentlicht. Eine durchgemachte HZ-Erkrankung schützt nicht davor, wiederholt an einem HZ zu erkranken. Die HZ-Impfung mit dem Totimpfstoff können auch Personen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an HZ erkrankt waren. Die Impfung sollte aber zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn die akute Erkrankung vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind. Der Totimpfstoff ist allerdings nicht zur Therapie einer HZ-Erkrankung oder ihrer Spätfolgen bestimmt!)

B-Vitamine sind an fast allen Stoffwechselprozessen unserer Körperzelle beteiligt. Daher spielen sie auch eine wesentliche Rolle bei der Blutbildung. Bei einigen Erkrankungen und auch im Altersgang kann es zu B-Vitaminmangel kommen. Hierzu zählen unter anderem chronisches Magenleiden, andere zahlreiche chronische Erkrankungen, die eine regelmäßige Medikamenteneinnahme erfordern und auch chronisch entzündliche Erkrankungen. Ebenso führen übermäßiger Stress, Nikotinkonsum sowie wiederkehrende Infekte zu einem B-Vitaminmangel.

Können die Speicher nicht ausreichend schnell genug aufgefüllt werden, kann eine Aufbaukur mit B-Vitaminen helfen.

Hierbei werden sechs bis acht Injektionen in wöchentlichen Abständen in den Gesäßmuskel appliziert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.

Durchblutungsstörungen der Beine äußern sich z.B. durch Schmerzen in den Waden beim Gehen, die zum Stehenbleiben zwingen. Dies nennt man die Schaufensterkrankheit. Wir führen in der Praxis einen Test auf diese Erkrankung durch.

Bei der zeitgleichen Messung des Blutdrucks an beiden Unterschenkeln und Oberarmen wird der Knöchel-Arm-Index bestimmt. Dieser gibt Auskunft über das Vorhandensein oder Fehlen einer Durchblutungsstörung. Sollte ein kritischer Wert festgestellt werden, können Sie beim Angiologen zur weiteren Untersuchung einen zeitnahen Termin bekommen. Diese Untersuchung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Reise beraten! Hier gilt besonders: Vorsorge ist ein Garant für Ihren gelungenen Urlaub. Ob ans Mittelmeer, nach Asien, Amerika, Afrika, Skandinavien oder andere schöne Orte dieser Welt. In jeder Region gibt es Besonderheiten zu beachten. Sind Sie gesundheitlich geeignet für eine Reise? Welche Vorsorgen sind zu treffen? Was ist im Notfall vor Ort zu tun?
Wir beraten Sie bei Hotel- und Badeurlauben, Trekkingreisen oder auch Langzeitaufenthalten. Hierbei kommt eine stets aktualisierte Beratungssoftware zum Einsatz, die die internationalen Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt.

Spezielle Vorsorgeberatungen gelten für das Reisen mit Kindern oder bei chronisch kranken Menschen. In bestimmten Regionen kann auch eine wohlsortierte Reiseapotheke die Urlaubsfreuden retten. Für das Mitführen von Medikamenten stellen wir entsprechende Atteste aus. Wir beraten Sie natürlich auch gerne hinsichtlich einer eventuell notwenigen Malariaprophylaxe. Haben Sie einen Tauchurlaub geplant, empfiehlt sich unbedingt die Durchführung einer Tauglichkeitsuntersuchung, die alle namhaften Tauchbasen vor Ort auch einfordern.

Vereinbaren Sie möglichst gleich nach der Buchung Ihrer Reise einen Beratungstermin in unserer Praxis. Aber: Auch wenn die Zeit knapp ist, können noch wichtige Impfungen kurzfristig vor einer Reise durchgeführt werden.

Reisemedizinische Beratungen und -impfungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden auch von vielen privaten Krankenkassen nicht übernommen. Sie bekommen von uns daher eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die sich nach dem Umfang der Beratung richtet.

Wichtig: Um Sie umfassend beraten zu können, benötigen wir bereits vor dem vereinbarten Termin folgende Informationen von Ihnen:

1) Reiseziel.

2) Art der Reise (z.B. Hotel-/Badeurlaub, Treckingreise, Backpacking, berufliche Reise).

3) Reisezeit und Dauer.

4) Bitte geben Sie Ihren Impfausweis im Vorfeld bei uns ab, so können wir die eingetragenen Impfungen in unser System übernehmen.

Tauglichkeitsuntersuchungen werden z. B. für den Berufsbeginn, bestimmte Führerscheine und verschiedene Sportarten benötigt.

Berufseignungsuntersuchung

Bei der Berufseignungsuntersuchung geht es um die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für einen Beruf vor Ausbildungsbeginn. Er wird von einigen Arbeitgebern vor Einstellung gefordert.

Auch die Untersuchungen, die für den Erwerb des LKW- oder Sportbootführerscheins nötig sind, können Sie bei uns durchführen lassen.

Tauchtauglichkeit

Für den Tauchsport wird von den meisten Tauchschulen ein aktuelles Gesundheitszeugnis verlangt. Je nach Alter des Sportlers und Zeitpunkt der letzten Untersuchung sind verschiedene Punkte vorgeschrieben. Wir führen die gesamte notwendige Diagnostik, wie z.B. EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunktionsprüfung durch und beraten Sie gern. Da es sich um eine Freizeitbeschäftigung handelt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Durchführung und Abrechnung erfolgen nach den Leitlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM).

Auch für andere Sportarten können Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden.

Online Terminbuchung

Sie können bei uns ganz bequem Termine online buchen! Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte.

Auch unsere Ressourcen sind begrenzt, wir können daher leider nicht alle Patienten bei uns aufnehmen, sondern konzentrieren uns auf Patienten aus unserem Einzugsgebiet Hameln. Bei Erstkontakt vereinbaren Sie daher bitte telefonisch 05151 66839 einen Termin. So helfen Sie uns bei der Koordination und Planung der eingehenden Anmeldungen.

Spezialtermine können nicht online gebucht werden (z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Diagnostik, Labor etc.)!

Bei Infektbeschwerden dürfen keine Online-Termine gebucht werden, hierfür bieten wir eine gesonderte Infektsprechstunde an!