Bild: (c) KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Aufgrund neuer Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Ihre Daten erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Sie als betroffener Patient haben.
Mit Stichtag 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich.
Datensicherheit ist vor allem im Bezug auf Patienteninformationen enorm wichtig. Nicht nur die digitale Sicherheit spielt dabei eine große Rolle, auch die ärztliche Schweigepflicht oder der richtige Platz für den Computer zählen dazu. Praxen müssen dafür sorgen, dass personenbezogene Daten nicht in die Hände Unbefugter geraten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Praxen künftig verpflichtet nachzuweisen, dass sie die datenschutzrechtlichen Grundsätze einhalten, zum Beispiel gegenüber den Aufsichtsbehörden. Außerdem kommen neue Informationspflichten gegenüber den Patienten hinzu.
Wir müssen unsere Patienten darüber informieren, was mit ihren Daten passiert. Die Information muss in erster Linie Angaben zum Zweck sowie zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung enthalten. Auch die Kontaktdaten der Praxis und des Datenschutzbeauftragten sind aufzuführen.
Ab sofort hängt eine detaillierte Patienteninformation zum Datenschutz für jeden Patienten einsehbar in den Räumlichkeiten der Klütpraxis aus. Zusätzlich finden Sie diese Information auf unserer Homepage und App unter der Rubrik "Datenschutz".
Die Patienteninformation gibt Aufschluss über folgende Punkte: